Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 können die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
hierfür stehen verschiedene Budgets zur Verfügung
- Entlastungsbudget mtl.131€
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Umwandlung von Sachleistungen
Krankenkasse
Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, z.B nach einer Operation, während einer Schwangerschaft oder ähnliches, kann Ihnen der Arzt eine Verordnung für eine Haushaltshilfe ausstellen.
Dann werden die entstandenen Kosten mit der Krankenkasse abgerechnet.
Privatzahler
Sie können unsere Leistungen auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen und die Leistungen privat bezahlen.
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